Wichtige Informationen

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Arbeits- und Betriebsanweisung

Aussehen

Die Kleidung und das äußere Erscheinungsbild sind wichtig, weil sie den ersten Eindruck bestimmen.
Alle Mitarbeiter sollen gepflegt und seriös wirken, damit Kunden einen guten Eindruck bekommen.
Es ist dabei egal, welches Auto der Mitarbeiter fährt.

Berechtigungsschein Baden-Baden:

Bei der Hinfahrt

  • Sie kassieren 3 € Eigenanteil, wenn keine Befreiung vorliegt.
  • Drucken Sie immer eine Quittung über FMS und geben Sie diese dem Fahrgast.
  • Drucken Sie zusätzlich eine Kopie und legen Sie sie zum Rechnungszettel.

Bei der Rückfahrt:

  • Sie kassieren keinen Eigenanteil.
  • Der Kunde muss den Beleg der Hinfahrt als Zahlungsnachweis zeigen.

Dienstkleidung

  • Wenn Sie einen Dienstanzug haben, tragen Sie ihn während der Arbeit.
  • Jackett und Weste können Sie je nach Jahreszeit tragen.
  • Wenn Sie ein Diensthemd oder eine Bluse haben, kombinieren Sie es mit langer Business-Hose und geschlossenen Schuhen.
  • In Ausnahmefällen dürfen Sie auch ein weißes Hemd oder eine weiße Bluse tragen.

Eigenanteil-Quittung

  • Melden Sie den kassierten Betrag im Abschlussmenü von FMS.
  • Drucken Sie den kassierten Beleg aus.
  • Geben Sie das Original der Quittung dem Kunden.

Einsteiger vor Auftrag

  • Manchmal möchte ein Kunde vor einem bereits angenommenen Auftrag noch eine Kurzfahrt machen.
  • In diesem Fall:
    1. Drücken Sie im Menü auf die Fahrzeugnummer / Datum-Uhrzeit.
    2. Drücken Sie dann auf „Einsteiger vor Auftr.“.
  • Ihr aktueller Auftrag wird zurückgestellt, damit Sie den Kunden vorher fahren können.

Fundsachen

Bitte melden Sie den Fund in der Zentrale und werfen Sie den Gegenstand in den dafür vorgesehenen Briefkasten.

Inges Bonuskarte

Sie können die Inges Bonuskarte über den Auftrag (Kundenkarte) mit 0,50 € aufladen. Die Buchung wird Ihnen mit einer Meldung bestätigt.

Lenkzeit

Sie müssen die gesetzlichen Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten einhalten!

Mitführungspflicht

  • Sie müssen immer Personalausweis, Pass oder ein Ausweisersatzdokument bei sich haben (laut Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz).
  • Wenn Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie den Reisepass mit gültiger Arbeitserlaubnis mitführen.
  • Laut Auskunft von Herrn Walter Wahl (Hauptzollamt Karlsruhe) dürfen Sie ersatzweise auch eine amtlich beglaubigte Kopie mitführen.

Notalarm

  • Bevor Sie losfahren, prüfen Sie, wo sich der Notalarm im Fahrzeug befindet.
  • So wissen Sie im Notfall sofort, wo er ist.
  • Beachten Sie gegebenenfalls die Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers.

Privatnutzung

  • Sie dürfen unsere Fahrzeuge nicht privat nutzen.
  • Das gilt auch für private Erledigungsfahrten.
  • Wenn wir feststellen, dass Sie das Fahrzeug privat nutzen, müssen wir die 1%-Regelung des Bruttolistenpreises bei Ihrer Lohnabrechnung abziehen.

Rückwärtsfahrten

  • Sie dürfen nur rückwärts fahren, wenn der Gefahrenbereich durch einen Einweiser abgesichert wird.
  • Wenn niemand zum Einweisen da ist, steigen Sie vor dem Zurücksetzen aus und prüfen Sie den Gefahrenbereich.
  • Halten Sie Ihr Fahrzeug immer so, dass Sie nicht rückwärts fahren müssen.

Sicherheitsgurt

  • Legen Sie den Sicherheitsgurt während der Fahrt immer an.
  • Es gibt keine Ausnahmegenehmigung mehr.
  • Der Gurt darf nicht um den Sitz oder unter Ihnen hindurch geführt werden.
  • Der Einsatz von Gurtschlössern, ähnlichen Hilfsmitteln oder das Manipulieren des Angurt-Erinnerers ist verboten.

Verspätung der Stadtbahn

  • In Ausnahmefällen sollen Sie bis zu 10 Minuten auf die S-Bahn warten.
  • In Kuppenheim, Gaggenau und Forbach warten Sie nur auf die S-Bahn aus Karlsruhe.
  • In Gernsbach warten Sie auf die S-Bahnen aus Karlsruhe und Freudenstadt.
  • Auf Busse wird nicht gewartet.

Wagenpflege

  • Die Pflege des Fahrzeugs liegt grundsätzlich in Ihrer Verantwortung.
  • Sorgen Sie immer dafür, dass das Fahrzeug innen und außen sauber und gepflegt ist.
  • Am Ende Ihrer Schicht müssen Sie das Fahrzeug, soweit möglich, gereinigt (innen und außen) übergeben.

Waschstraße Autohaus Gerstenmaier:

  • Sie dürfen die Waschanlage im Autohaus Gerstenmaier in Gaggenau benutzen.
  • Holen Sie dazu eine Waschkarte bei der Information und tragen Sie sich in die Liste ein.
  • Bei den Vito-Fahrzeugen können Dachantenne und Taxischild montiert bleiben.

Waschstraße IMO-Wash:

  • Es gibt einen Vertrag mit den IMO-Waschstraßen in Deutschland.
  • An den Fahrzeugen sind QR-Codes an der Windschutzscheibe angebracht.
  • Die Wäsche wird auf Rechnung erledigt – Sie müssen nichts bezahlen.
  • Sie können sich zusätzlich einen Chip für den Staubsauger geben lassen.

Auftragsannahme

  • Es ist besser, zu früh beim Kunden zu sein als zu spät.
  • Fahren Sie deshalb nach der Auftragsbestätigung sofort zur ersten Abholadresse.
  • Bleiben Sie nicht am Standplatz stehen und warten Sie nicht.

KONUS-Karte (kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Schwarzwaldtouristen)

  • Die Schwarzwald-Gästekarte mit KONUS-Symbol gilt im ALT-Verkehr als Fahrkarte.

ALT-Zuschlag

  • Im ALT gilt der KVV-Tarif.
  • Wenn der Fahrgast es wünscht, dürfen Sie ihn von einem Bahnhaltepunkt bis vor die Haustür fahren (max. 500 m von der Haltestelle entfernt). Dafür wird ein Komfortzuschlag erhoben.
    • Murgtal und Rastatt 1 € pro Person
    • Baden-Baden 1,50 € pro Person
  • Der Zuschlag ist im FMS unter ALT-Zuschlag zu erfassen.

Ruftaxi-Zuschlag Rastatt

  • Beim Ruftaxi in Rastatt, Steinmauern und Iffezheim gilt der KVV-Tarif.
  • Zusätzlich wird ein Komfortzuschlag von 2,50 € pro Person erhoben.
  • Es gibt keine Ausnahmen.

Automatische Türverriegelung:

  • Lassen Sie die automatische Türverriegelung an Ihrem Fahrzeug immer aktiviert – das dient Ihrer Sicherheit.
  • So verhindern Sie, dass jemand überraschend von außen die Tür öffnet (wie beim Überfall in Loffenau im Dezember 2012).
  • Bei einem Unfall öffnen sich die Türen automatisch.

Innenbeleuchtung

  • Schalten Sie bei Dunkelheit nicht die Türkontakt-Automatik der Innenbeleuchtung aus.
  • Der Kunde braucht Licht, um sicher ein- und auszusteigen.
  • Wenn sich der Fahrgast verletzt, weil die Innenbeleuchtung ausgeschaltet war, haften Sie persönlich in voller Höhe – wegen Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem Fahrgast.

Auftragssignalisierung

  • Wenn Sie das Fahrzeug verlassen, schalten Sie die Auftragssignalisierung ein.
  • Wenn ein Auftrag eingeht, ruft Sie der Server (+49 6021 417781) automatisch an.
  • Nehmen Sie den Anruf nicht an, sondern bestätigen Sie den Auftrag im Fahrzeug.
  • Die Auftragssignalisierung bleibt aktiv, bis Ihre Schicht beendet ist.

Wettbewerbsverbot

  • Es ist verboten, Kunden für sich selbst anzuwerben.
  • Sie dürfen Kunden keine andere Telefonnummer geben als die von Taxi-Holl, Inges usw.
  • Es ist außerdem verboten, Kunden in einem Privat-PKW zu befördern.

Abschleppunternehmen

Andere Unternehmen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung beauftragt werden.

Computernutzung

  • Sie dürfen Mobiltelefone, Computer, Telefone, Faxgeräte, Drucker und Kopierer in den Büros nicht für private Zwecke nutzen.
  • Auch die private Internetnutzung ist verboten.
  • Grund: Laut einem Schreiben der Telekom vom 16.07.2013 wurde bei einer Überprüfung festgestellt, dass ein Computer als Teil eines illegalen Bot-Netzes genutzt wurde.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):

  • Die Weiterbildungen nach dem BKrFQG werden von der
    BKF Akademie GmbH
    Joseph-Loréye-Straße 1
    76437 Rastatt durchgeführt.
  • Die Schulungstermine werden durch Sebastian Holl geplant.
  • Die Kosten für die Kursgebühr übernimmt die Holl AG.

Kindersitze im Bus (Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen)

In Bussen müssen Kinder keine Kindersitze benutzen. Sie dürfen ohne Kindersitz mitfahren.

Das steht in: § 21 Absatz 1a Nr. 1 StVO und § 21 Absatz 1b Satz 3 StVO

Kindersitze im Taxi, ALT + Ruftaxi und MyShuttle (Mietwagen)

  • Kinder bis 9 kg (Größe 0):
    Sie brauchen keinen Kindersitz.
  • Kinder bis 18 kg:
    Sie brauchen einen Kindersitz.
    Es reicht, wenn nur 1 Kind einen Kindersitz hat.
  • Kinder ab 18 kg (Größe II + III):
    Sie brauchen immer einen Kindersitz.
  • Insgesamt müssen nur 2 Kinder gesichert werden.

Das steht in: § 21 Absatz 1a Nr. 3 StVO

Kindersitze im Mietwagen (nicht ALT + Ruftaxi + MyShuttle) und Schulverkehr

  • Alle Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 150 cm:
    Sie müssen immer einen Kindersitz benutzen. (§ 21 Absatz 1a StVO)

Visitenkarten

  • Führen Sie immer genügend Visitenkarten im Fahrzeug mit.
  • Am Ende der Fahrt bieten Sie dem interessierten Fahrgast eine Visitenkarte an.

Schichtabrechnung

  • Führen Sie die Schichtabrechnung direkt nach Schichtende durch.
  • Zahlen Sie das vereinnahmte Entgelt in den Kassenautomaten ein.
  • Werfen Sie den Umschlag mit der Abrechnung in den vorgesehenen Briefkasten.
  • Ausnahme: In besonderen Fällen dürfen Sie die Abrechnung am Folgetag machen.
  • Wichtig: Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten gehören nicht zur Schichtabrechnung.
    Diese geben Sie erst bei der Ausgabe neuer Fahrkarten ab.

Rechnungsfahrten

  • Am Ende der Fahrt wird bei Rechnungsfahrten automatisch eine digitale Unterschrift auf dem Smartphone angefordert.
  • Wenn keine automatische Unterschrift erfolgt:
    • Drucken Sie den Rechnungszettel aus oder
    • Füllen Sie einen Papier-Rechnungszettel aus.
  • Lassen Sie die Fahrt immer vom Kunden durch eine Unterschrift bestätigen.

Rechnungsfahrten bei Dialyse-Sammelfahrten

  • Für jeden Fahrgast muss ein eigener Rechnungszettel unterschrieben werden.
  • Sie haben zwei Möglichkeiten:
    • Drucken Sie den Rechnungszettel mehrmals über das Menü aus und lassen Sie jeden Fahrgast unterschreiben.
    • Oder benutzen Sie Papier-Rechnungszettel.
  • Wichtig: Am Ende der Fahrt muss pro Fahrgast ein unterschriebener Zettel vorliegen – egal ob Ausdruck oder Papier.

Wechselgeld

  • Sie müssen immer genug Wechselgeld dabeihaben, um auf 50 Euro herausgeben zu können.

Krankmeldung

  • Wenn Sie nicht arbeiten können, melden Sie sich spätestens 2 Stunden vor Arbeitsbeginn telefonisch bei Disposition.
  • Geben Sie dabei die voraussichtliche Dauer Ihrer Abwesenheit an.
  • Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert als angegeben, müssen Sie dies sofort telefonisch mitteilen.

Bürofenster

  • Laut einer E-Mail der STRABAG vom 14.03.2014 gilt:
    Fenster in den Büroräumen der Telekom müssen geschlossen bleiben,
    sobald sich niemand im Raum aufhält.
  • Das bedeutet:
    • Nicht geöffnet lassen
    • Auch nicht auf Kipp stellen
  • Grund: Versicherungstechnische Vorschriften.

Verschwiegenheitsverpflichtung

  • Sie müssen über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse schweigen.
  • Im Zweifel behandeln Sie alle technischen, kaufmännischen und persönlichen Vorgänge als Unternehmensgeheimnis.
  • Privates Kopieren von Betriebsnachweisen und Fahrberichten ist verboten.

Fehlbetankung (falscher Kraftstoff)

  • Wenn Benzin statt Diesel oder Diesel statt Benzin getankt wurde:
    • Fahrzeug nicht starten!
    • Schlüssel nicht ins Zündschloss stecken!
    • Zentrale sofort benachrichtigen!
    • Abschleppunternehmen Klotter beauftragen:
      Telefon: 07221-276170
      → Abschleppen und Tank absaugen.

Auswärtsfahrten

  • Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrzeit müssen Sie eine Pause von 45 Minuten machen.
  • Wenn die Lenkzeit voraussichtlich über 10 Stunden liegt:
    • Melden Sie sich rechtzeitig bei der Zentrale,
    • damit eine Übernachtungsmöglichkeit organisiert werden kann.

Barfahrt in Rechnungsfahrt umwandeln

  1. Wählen Sie im Abschlussmenü im FMS Rechnungsfahrt aus.
  2. Sie Können die Versichertennummer des Fahrgastes eingeben, wenn der Kunde im System bekannt ist, wird automatisch der Kunde angezeigt.
  3. Wenn der Kunde nicht im System hinterlegt ist, geben sie bitte die
    • 10 für Krankenfahrt
    • 11 für alle anderen Rechnungsfahrten ein.

WhatsApp-Gruppenchats

  • Teilen Sie keine persönlichen Daten in Chats oder Gruppen.
    Fotos, Namen, Adressen, Ausweise, Gesundheitsdaten oder andere persönliche Informationen von Personen und Fahrgästen dürfen nicht in Chatgruppen weitergegeben werden.

Aushangpflichtige Gesetze

Aushangpflichtige Vorschriften (wie Gesetze und Verordnungen) sind Schutzvorschriften, die wir Ihnen mit folgenden Web-Links zugänglich machen.


Berufsgenossenschaft

Dieser Betrieb gehört zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
BG Verkehr, Bezirksverwaltung Wiesbaden
Wiesbadener Straße 70, 65197 Wiesbaden
Telefon: (0611) 9413-0


Betriebsarzt / Betriebsärztin

Betriebsarzt / Betriebsärztin in unserem Betrieb ist
Dr. med. Klaus-Peter Abele
Hauptstraße 93, 76571 Gaggenau
Telefon: (07225) 1301


Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist
Sebastian Holl
Telefon: (0172) 7392182


Fahrverhaltens-Grundsätze

Allgemeines / Grundregeln

Diese „Fahrerverhaltens-Grundsätze“ (FvG) gelten für alle Mitarbeiter, die mit Firmenfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

Die FvG dienen dazu, sowohl die Verkehrssicherheit als auch Ihre persönliche Sicherheit zu erhöhen und die Schadenhäufigkeit unserer Fahrzeugflotte so gering wie möglich zu halten.

Grundlage jeglichen Handelns im Straßenverkehr sind die gesetzlichen Vorschriften (StVO etc.), die zwingend zu beachten sind.

Unsere Firmenfahrzeuge repräsentieren unser Unternehmen im Straßenverkehr.

Wir erwarten daher, dass diese sowohl durch eine umsichtige, defensive Fahrweise, als auch durch das äußere Erscheinungsbild positiv wahrgenommen werden.

Jeder Fahrer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert wird.

Vor Antritt der Fahrt

Personenbezogen

Die Fahrtüchtigkeit vor Antritt der Fahrt wird vorausgesetzt.

Allgemeiner Gesundheitszustand, Müdigkeit

Der Arbeitstag ist ausgeschlafen und körperlich fit anzutreten. Dies gilt auch für die Weiterfahrt nach einer Fahrtunterbrechung.

Alkohol, Drogen und Medikamente

Bei Konsum von Stoffen, die die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen, ist das Fahren zu unterlassen. Auch die Nachwirkungen der Stoffe ist zu berücksichtigen (z. B. Restalkohol).

Gesundheit

Der Mitarbeiter hat Sorge dafür zu tragen, dass er gesundheitlich in der Lage ist ein KFZ zu führen. Nicht behandelte Krankheiten wie z. B. Diabetes, Epilepsie usw. können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Regelmäßiger Gesundheits-Check hilft hier Risiken zu vermeiden.

Sehvermögen

Der Mitarbeiter ist eigenverantwortlich für die regelmäßige Prüfung seines Sehvermögens zuständig. Erforderliche Sehhilfen sind zu tragen.

Schuhwerk / Kleidung

Es sind der Witterung und der Tätigkeit angemessenes Schuhwerk und Kleidung zu tragen. Insbesondere beim Schuhwerk sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaft zu beachten. Saubere Sohlen verhindern das Abrutschen von Pedalen!

Sicherheitsgurt

Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist für alle Fahrzeuginsassen Pflicht.

Ladungssicherung

Auch bei PKW / Bus hat der Fahrer für eine ordnungsgemäße Sicherung der Ladung Sorge zu tragen (Gepäcknetz, Sicherungsnetz, Sicherungsgurte o. ä.). Dies gilt auch für im Fahrzeuginnenraum befindliche, lose Gegenstände.

Fahrzeug-/ Ladungsmaße

Der Fahrer muss die Abmessungen und Gewichte seines Fahrzeuges sowie der Ladung kennen. (Breite auch inkl. Spiegel) Eine Überladung (auch Stütz-, Dach- und Anhängelasten) ist unzulässig.

Klare Sicht

Auf saubere Scheiben ist zu achten (Tau, Raureif, Beschlag von innen u. außen), abgelaufene Vignetten sind zu entfernen.

Witterung

Fahrzeugausrüstung (Frostschutz, Winterreifen …) und Fahrweise sind den Wetterverhältnissen anzupassen.
Insbesondere ist bei Temperaturen um den Gefrierpunkt (ab +4°C) auf Brücken und in Waldschneisen mit Glätte durch überfrierende Nässe zu rechnen. Vor Beginn der Fahrt ist Eis und Schnee von Dächern oder Aufbauten (Plane) zu entfernen.

Während der Fahrt

Allgemeine Verhaltensregeln

Das Fahrverhalten unserer Mitarbeiter im Straßenverkehr soll eine positive Außenwirkung haben.

Fahrweise

Unsere Fahrzeuge sind im Straßenverkehr defensiv, vorausschauend und ökonomisch zu bewegen. So ist es möglich die Unfallgefahr zu minimieren und die Betriebskosten (Kraftstoff, Verschleiß) so gering wie möglich zu halten.

Keine Nebentätigkeiten / Vermeiden von Ablenkung

Oberste Priorität hat die volle Konzentration auf den Straßenverkehr. Ablenkung ist zu vermeiden.

  • Die Benutzung von Laptop, Smartphone (Email, SMS, Internet) und das Lesen von Straßenkarten, Zeitungen o. ä. ist während der Fahrt verboten.
  • Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt und auf ein Minimum zu reduzieren. Zur Klärung komplexer Sachverhalte ist die Fahrt zu unterbrechen.

Das private Telefonieren oder benutzen von Smartphones ist während der Fahrt verboten. Die privaten Mobilfunkgeräte sind während der Fahrt auszuschalten.

Geschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Die firmeninterne Geschwindigkeitsbegrenzung mit 140 km/h ist einzuhalten. Die Geschwindigkeit ist darüber hinaus immer

  • den Straßen- und Verkehrsverhältnissen
  • den Wetter- und Sichtverhältnissen
  • dem eigenen Fahrvermögen
  • dem Beladungszustand des Fahrzeuges anzupassen

und kann demnach deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen.

Abstand

Die Einhaltung eines angemessenen Sicherheitsabstandes ist die Grundlage sicheren und entspannten Fahrens.

Sehgewohnheiten

Das Einhalten folgender Sehgewohnheiten verschafft einen umfassenden Überblick über die Verkehrssituation:

  • Beim Fahren weit vorausschauen.
  • Den Überblick verschaffen („Rundumblick‘“).
  • Die Augen in ständiger Bewegung halten (kein „Tunnelblick“).

Dies lässt uns Zeit zu agieren statt zu reagieren.

Lenk – und Ruhezeiten

Arbeitszeit

Die Regelungen des Arbeitszeitschutzgesetzes sind zu beachten.

Fahrtüchtigkeit

Sollte die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein (Müdigkeit, Unwohlsein, Stress, Euphorie o.ä.), ist die Fahrt zu unterbrechen. Eine Fortsetzung der Fahrt darf erst nach Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erfolgen.

Vermeidung typischer Unfallsituationen

Spurwechsel

Reduzieren Sie durch vorausschauende Fahrweise Spurwechsel auf das Minimum (defensive Fahrweise). Plötzliche Spurwechsel zum Halten der Geschwindigkeit sowie „KoIonnenspringen“ sind zu unterlassen. Spiegelblick (rückwärtigen Verkehr beobachten),

  • Frühzeitig blinken (Spurwechsel ankündigen)
  • „Schulterblick“ ist anzuwenden (Toter Winkel!)
  • Vorsicht beim Wechseln der Fahrspur
  • Den Spurwechsel nicht erzwingen (im Zweifel Geschwindigkeit reduzieren)

Rangieren / Rückwärtsfahren

Bei jedem Ziel ist rechtzeitig — vorher — zu entscheiden, wie das Rangieren am einfachsten und sichersten erfolgen kann oder ganz zu vermeiden ist.

  • Es ist grundsätzlich so zu halten, dass NICHT rückwärtsgefahren werden muss.
  • Technische Hilfsmittel, wie Einparkhilfe oder Kamera dienen dazu, das Risiko zu vermindern und nicht noch die letzten Zentimeter „herauszuholen‘“.
  • Nicht in Bereiche einfahren, die nicht einsehbar sind, ggf. aussteigen und / oder Einweiser einsetzen.
  • Regel: „Rückwärts hinein — Vorwärts hinausfahren“. Niemals rückwärts auf eine Straße hinausfahren!
  • Vor Wiederaufnahme der Fahrt ist um das Fahrzeug zu gehen, um Poller/ Blumenkübel o. ä. zu erkennen.

Insbesondere bei Bussen gilt:

  • Achtung Höhe! Zu beachten sind in den Fahrweg ragende Hindernisse wie Dachrinnen, Werbetafeln usw.!
  • „Fremde“ Einweiser sind vorher selbst einzuweisen.
  • Grundsätzlich ist auf den Betriebsgeländen dem Rückwärtsfahrenden Vorrang zu gewähren.

Achtung! „Rangieren“ ist Unfallursache Nr. 1 in Deutschland!

Parken

  • Bei der Wahl des Parkplatzes ist auf ausreichenden Platz rundum zu achten (Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen …). Im Zweifel ist für einen großzügigeren Stellplatz ein kurzer Umweg in Kauf zu nehmen.
  • Auf ausreichende lichte Höhe ist zu achten (Taxidachzeichen).
  • Das Fahrzeug ist gegen Wegrollen und unerlaubte Benutzung zu sichern. (Handbremse / Unterlegkeile / Räder einschlagen / ggf. Gang einlegen).
  • Keine Wertgegenstände (sichtbar) dürfen im Fahrzeug gelassen werden.
  • Reifen und Felgen dürfen nicht am Bordstein beschädigt werden.
  • Vor Wiederaufnahme der Fahrt ist um das Fahrzeug zu gehen, um Poller/ Blumenkübel o. ä. zu erkennen.

Überholen

Nur überholen, wenn es gefahrlos möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist!

  • Der Sicherheitsabstand ist auch vor Einleiten des Überholvorgangs einzuhalten.
  • Der umliegende Verkehrsraum ist zu beobachten.
  • Es muss auf eine „ausreichende Lücke“ gewartet werden.
  • Der Überholvorgang ist rechtzeitig anzukündigen (Blinker)
  • Durch zügiges Spurwechseln und Beschleunigen ist der Überholvorgang möglichst kurz zu halten, ohne zu dicht vor dem Überholten einzuscheren.
  • Ein ausreichender Seitenabstand zum Überholten ist sicherzustellen.
  • Lückenspringen ist verboten und bringt keinen messbaren Zeitgewinn.

Insbesondere bei Bussen gilt:

Nur bei deutlicher Geschwindigkeitsdifferenz überholen. (45-Sekunden-Regel)!

Auffahren

Auffahrschäden werden vermieden durch ausreichenden Sicherheitsabstand und aufmerksames Beobachten der Verkehrssituation. Grundsätzlich gilt:

„Mindestabstand zum Vordermann in Metern gleich halbe Tachoanzeige“

  • Bei schlechter Witterung ist der Abstand deutlich höher anzusetzen (plus 50%).
  • Bei Nebel gilt: „Mindestabstand gleich Geschwindigkeit“.

Insbesondere bei Bussen gilt:

  • Bei über 50 km/h auf Autobahnen sind mindestens 50 Meter Abstand zu halten.
  • Besondere Vorsicht ist an Steigungen aufgrund langsamer Fahrzeuge geboten (LKW, Schwertransporte, Kolonnen usw.).
  • Auch im „Stop-and-Go-Verkehr“ ist ausreichend Abstand zu halten (auch ist dem Vordermann an der Ampel nicht dicht aufzufahren).
  • Beim Heranfahren an ein Stauende ist die Geschwindigkeit früh zu reduzieren, die Warnblinkanlage einzuschalten, der rückwärtige Verkehr zu beobachten und mit deutlich erhöhtem Sicherheitsabstand zum Stehen kommen (Fluchtweg offenlassen).

Vorfahrt

Die Vorfahrtsregeln sind zu kennen und zu beachten (grüner Pfeil, rechts vor links, Kreisverkehr, Reißverschlussverfahren). Eigene Vorfahrt nie erzwingen und mit dem Fehlverhalten anderer rechnen.

Abbiegen

Beim Rechtsabbiegen ist besonders auf Radfahrer, Fußgänger usw. zu achten.

Insbesondere bei Bussen gilt:

  • Aufmerksames Beobachten des gleichgerichteten Verkehrs, z.B. auf Radwegen oder Bürgersteigen schon weit vor der Einmündung.
  • Beim Abbiegen alle relevanten Spiegel benutzen.

Höhenbeachtung

  • Der Fahrer muss die genaue Höhe seines Fahrzeuges kennen (Fahrzeugschein neuer Fahrzeugschein Feld 20).
  • Bei Veränderung der Fahrzeughöhe (Taxidachzeichen, Funkantenne usw.) ist die tatsächliche Höhe zu ermitteln.
  • Bei knappen Höhenverhältnissen muss der Fahrer vor dem Durchfahren den tatsächlichen Freiraum prüfen (Sichtprüfung, wenn möglich ist ein Einweiser einzusetzen).
  • Besonders zu beachten sind in den Fahrweg reichende Werbeschilder, Vordächer, Markisen, Dachrinnen, Laternen o.ä. sowie das Schwanken des Fahrzeuges beim Überfahren von Unebenheiten (Bordsteinkanten 0.ä.).

Glasbruch

Das Risiko eines Glasbruchschadens ist durch das Fahrverhalten beeinflussbar. Es ist stets ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu halten. Insbesondere in Baustellenbereichen, bei vorausfahrenden Baustellenfahrzeugen und auf Straßen mit Rollsplitt ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadens durch Steinschlag wächst überproportional mit steigender Geschwindigkeit.

Nach der Fahrt

Abstellen

Zu beachten sind folgende Punkte:

  • Das Fahrzeug ist gegen Wegrollen zu sichern (Handbremse, Gang einlegen, Parkstellung).
  • Das Fahrzeug ist zu verschließen.
  • Wertgegenstände sind nicht im Fahrzeug zurückzulassen. Dies gilt auch für mobile Navigationsgeräte.
  • „Sichere“ Abstellplätze sind zu bevorzugen (überdacht, beleuchtet, umfriedet, bewacht, nicht abgelegen).

Insbesondere bei Bussen gilt:

  • An Steigungen abgestellte Fahrzeuge sind zusätzlich durch Unterlegkeile zu sichern.
  • Abgestellte Anhänger / Auflieger sind immer mit Unterlegkeilen und Seilzugbremse zu sichern.

Aussteigen

Vor dem Öffnen der Tür ist die Verkehrslage zu beachten. Dies gilt auch für die weiteren Fahrzeuginsassen (Hinweis durch Fahrer).

Tipp: Der Fahrer öffnet die Tür mit der rechten Hand. Dadurch hat er automatisch Sicht auf den rückwärtigen Verkehr.

Zustand Fahrzeug

Während der Fahrt festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind zu beheben bzw. der Zentrale zeitnah zu melden – Telefon 07225 – 96 45 0.

Nachbesprechung der gefahrenen Routen

Sollte es bei der Tour Probleme bei der Anfahrt, beim Ein- / Aussteigen gegeben haben, ist dies mit der Disposition und dem Fuhrparkleiter zu besprechen, um zukünftig diese Gefahrensituationen
abzuwenden.

Verhalten bei Unfällen und Defekten am Fahrzeug

Der Fahrer hat sich im Vorfeld mit den unter den aufgeführten Unterlagen vertraut zu machen.

Verhaltensregeln nach einem Unfall

Bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich:

Der Fahrer hat sich nach den Regeln des „Merkblattes“ zu verhalten. Nach einem Unfallschaden steht der Fahrer für ein Unfallanalysegespräch zur Verfügung.

Verhalten bei technischen Defekten

Bei technischen Defekten die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit gefährden ist sofort die
Telefonzentrale 07225 – 96 45 0 zu informieren.

Kleine Mängel die beim nächsten Service mit repariert werden können, bitte per FMS-SMS
an die Zentrale Nr. 998 melden.


Der DGUV Grundsatz 314-002 – Prüfungen von Fahrzeugen durch Fahrpersonal gibt Hinweise darauf, was geprüft werden soll. Für die Abfahrtskontrolle ist deshalb genügend Zeit einzuplanen.

Für die Gewährleistung der Betriebssicherheit sind folgende Prüfpunkte unbedingt vor Fahrtantritt gewissenhaft zu prüfen! – Prüfpunkte, die in Abhängigkeit der Fahrzeugart nicht notwendig sind, können entfallen. Prüfpunkte, die aufgrund der Aufbauart bzw. der Bedienungsanleitung notwendig sind, sind zu ergänzen.

Lichttechnische Einrichtungen

  • Scheinwerfer li/re (Fern-, Abblend-, Standlicht)
  • Nebelscheinwerfer li/re (falls vorhanden)
  • Umrissleuchten li/re (falls vorhanden)
  • Fahrtrichtungsanzeiger li/re, Warnblinkanlage
  • Schlussleuchten li/re
  • Bremsleuchten li/re
  • Nebelschlussleuchte
  • Rückfahrscheinwerfer
  • Rückstrahler li/re/seitlich
  • Kennzeichenbeleuchtung

Räder, Reifen

  • Reifenprofil (Profiltiefe mind. 2 mm)
  • Radmuttern/-bolzen (Sichtprüfung)
  • Reifenzustand (Luftdruck, Profil, Schäden)
  • Ventilkappen

Bremsen

  • Kontrollleuchte
  • Geräusche beim bremsen

Lenkung

  • Lenkspiel / Leichtgängigkeit

Motor und Antrieb

  • Kraftstoffvorrat (vollgetankt?)
  • Ölstand Motor (Kontrolleuchte)
  • Kühlflüssigkeitsstand (Kontrolleuchte)


Führerhaus/Armaturen

  • Alle Spiegel außen und innen (u.a. Einstellung)
  • Scheibenwaschanlage (Füllstand)
  • Sichtfeld frei
  • Scheiben unbeschädigt, eisfrei, gereinigt
  • Sitze, Kopfstützen und Sicherheitsgurte
  • EG-Kontrollgerät, Fahrerkarte (Bus)
  • Kontrollleuchten (falls vorhanden)

Dokumente / Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil |
  • Genehmigungsurkunde
  • Taxitarif
  • Int. Versicherungskarte
  • Tankkarte

Zubehör

  • Unterlegkeil(e) (Bus)
  • Feuerlöscher (Bus)
  • Verbandkasten
  • Warndreieck
  • Warnleuchte, Handlampe (Bus)
  • Warnweste
  • Betriebsanleitungen

Sicherung an Rollstuhlfahrzeugen

  • Rollstuhlgurte (z. B. Beschädigung)
  • Blinkleuchten (an Rollstuhllift)

Winterbetrieb (bei Bedarf)

  • Winterbereifung (Profiltiefe mind. 3 mm)
  • Hilfsmittel zur Scheibenenteisung (Eiskratzer)
  • Frostschutz (Kühlflüssigkeit)
  • Frostschutz (Scheibenwaschanlage)

Umweltplaketten

  • für Deutschland
  • für Frankreich

Festgestellte Mängel

  • Mängel sind unverzüglich über das FMS-Terminal per SMS and die Zentrale Nr. 998 zu melden.
  • Sofern keine Weiterfahrt möglich ist (Betriebs- und Verkehrssicherheit), sofort die Taxizentrale (Telefon 07225 – 96 45 0) informieren.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Meldestelle nach §12 HinSchG ist
Rechtsanwalt Mathias Albrecht
Geranienstraße 5, 76571 Gaggenau-Hörden
Telefon: (07225) 69281
E-Mail: albrecht.mathias@t-online.de


Organigramm der Holl AG


Verhalten nach einem Unfall!

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen
  • Beachte: Durch Rettungsaktionen vor Absicherung der Unfallstelle gefährden Sie unter Umständen Ihr Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Die Telefonzentrale (07225 / 9645-0) informieren
  • Polizei informieren
  • Versicherungs- und Personendaten austauschen
  • Unfallskizze anfertigen
  • Fotos der Schäden aufnehmen
  • Fahrtüchtige Fahrzeuge in Werkstatt fahren
  • Fahruntüchtige Fahrzeuge abschleppen lassen.
    Abschleppdienst „Klotter‘“ beauftragen (Telefon 07221-276170)
  • Ausgefüllten Unfallbericht in der Zentrale abgeben