Abfahrtskontrolle
Der DGUV Grundsatz 314-002 – Prüfungen von Fahrzeugen durch Fahrpersonal gibt Hinweise darauf, was geprüft werden soll. Für die Abfahrtskontrolle ist deshalb genügend Zeit einzuplanen.
Der 5-Minuten-Check für Ihre Sicherheit (anklicken zum öffnen)
Prüfliste für die Kontrolle von Fahrzeugen vor Beginn einer Arbeitsschicht
1. Beleuchtung vorne
– Scheinwerfer (Fern-, Abblend- und Standlicht)
– Nebelscheinwerfer (falls vorhanden)
– Blinker/Warnblinker
2. Beleuchtung hinten
– Schlussleuchten
– Bremsleuchten
– Blinker/Warnblinker
– Rückfahrscheinwerfer
– Kennzeichenbeleuchtung
3. Windschutzscheibe
– Frontscheibe innen und außen sauber
– Scheibenwischer ohne Schlieren
– Scheibenwischanlage nachgefüllt
4. Räder und Bremsen
– Reifenzustand (Luftdruck, Profil, Schäden)
– Bremsen: Pedalweg/Dichtheit (Bremsdruck)
– Handbremse
5. Motor und Antrieb
– Ölstand Motor
– Stand der Kühlflüssigkeit
– kein sichtbarer Flüssigkeitsverlust
6. Armaturen
– Sichtfreiheit (keine Sichtbehinderung durch Gegenstände)
– Rückspiegel innen und außen richtig eingestellt
– Kontrollleuchten (z. B. Fernlicht, Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinkanlage)
7. Im Fahrzeug
– Fahrzeugpapiere komplett
– Fahrersitz richtig eingestellt
– Sitze und Sicherheitsgurte in Ordnung
– lose Gegenstände fest verstaut
– Warndreieck, Warnleuchte und Warnweste griffbereit
– Erste-Hilfe-Ausstattung komplett
– Alarmanlage und Funk funktionstüchtig
8. Winterbetrieb
– Winterbereifung
– Hilfsmittel zur Enteisung der Scheiben (Eiskratzer)
– Frostschutz (Kühlflüssigkeit, Scheibenwaschanlage)
Aushangpflichtige Gesetze
Aushangpflichtige Vorschriften (wie Gesetze und Verordnungen) sind Schutzvorschriften, die wir Ihnen mit folgenden Web-Links zugänglich machen.
Aushangpflichtige Gesetze (anklicken zum öffnen)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) als Auszug
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Auszug
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
BG Verkehr
Dieser Betrieb gehört zur Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
BG Verkehr, Bezirksverwaltung Wiesbaden
Wiesbadener Straße 70, 65197 Wiesbaden
Telefon: (0611) 9413-0
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit in unserem Betrieb ist
Sebastian Holl
Telefon: (07225) 9645-50
Betriebsarzt / Betriebsärztin
Betriebsarzt / Betriebsärztin in unserem Betrieb ist
Dr. med. Klaus-Peter Abele
Hauptstraße 93, 76571 Gaggenau
Telefon: (07225) 1301
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Meldestelle nach §12 HinSchG ist
Rechtsanwalt Mathias Albrecht
Geranienstraße 5, 76571 Gaggenau-Hörden
Telefon: (07225) 69281
E-Mail: albrecht.mathias@t-online.de